Geschützte Pflanzen

Viele seltene Pflanzen stehen unter Naturschutz und dürfen wildwachsend nicht gesammelt werden. Wenn man solche Pflanzen im eigenen Garten anbaut, darf man natürlich damit machen, was man will und fördert gleichzeitig den Erhalt der Arten.
Nachfolgend eine Liste der in Deutschland laut Bundesartenschutzverordnung geschützten Pflanzenarten. Detailinfos wurden gekürzt. Die Bundesartenschutzverordnung enthält andere Pflanzen als die "Rote Liste" des Bundesamtes für Naturschutz.

Besonders geschützt

"Besonders geschützt" bedeutet, dass man keine Wurzeln, Wurzelstöcke, Zwiebeln oder Rosetten wildwachsender Pflanzen sammeln darf.

Streng geschützt

"Streng geschützt" bedeutet, dass man kein Teil der geschützten, wildwachsenden Pflanzen sammeln oder beschädigen darf, also auch nicht die Blätter und Blüten.

Liste geschützter Pflanzen

Sortierbar nach deutschen oder botanischen Pflanzennamen: